Gemäss Artikel 15 des Strahlergesetzes der Gemeinde Tujetsch gelten ab dem 1. Januar 1999 folgende Bewilligungsgebühren:
Normale Bewilligung
| Für alle Bürger der Gemeinde Tujetsch und für Schweizer mit Niederlassung in der Gemeinde | CHF 200.00 |
| Für alle Bürger des Kantons Graubünden und für Schweizer mit Niederlassung im Kanton Graubünden | CHF 350.00 |
| Für alle übrigen Schweizer und Ausländer mit Niederlassung (Bewilligung C) in der Schweiz | CHF 500.00 |
| Alle übrigen Ausländer | CHF 1'000.00 |
| Tageskarten (Schweizer und Ausländer) | CHF 30.00 |
Eine Person darf höchstens 5 Tageskarten pro Jahr beziehen. Mit der Tageskarte ist die Verwendung von Sprenstoffen und Bohrmaschinen nicht erlaubt.
Zusatzbewilligungen
Die Zusatzbewilligungen können an Personen mit Niederlassung in der Gemeinde Tujetsch gewährt werden:
| Sprengen ohne Verwendung von Bohrmaschinen | CHF 250.00 |
| Sprengen mit Verwendung von Bohrmaschinen | CHF 500.00 |
Ausserdem für Gemeindebürger, die nicht in der Gemeinde Niederlassung haben:
| Sprengen ohne Verwendung von Bohrmaschinen | CHF 500.00 |
| Sprengen mit Verwendung von Bohrmaschinen | CHF 1'000.00 |
| Ferner können alle Bürger des Kantons Graubünden, unabhängig von ihrem Wohnsitz, eine Zusatzbewilligung für die Verwendung von Bohrmaschinen beziehen. Diese Zusatzbewilligung gilt einzig für die "Cavradi-Schlucht". | CHF 600.00 |
Ein Strahlerpatent können Sie persönlich (Schalter), telefonisch oder mit dem Formular im Onlineschalter bestellen.
Auszug aus dem Strahlergesetz [PDF, 24.0 KB]








