Strahlerpatent

Gemäss Artikel 15 des Strahlergesetzes der Gemeinde Tujetsch gelten ab dem 1. Januar 1999 folgende Bewilligungsgebühren:

Normale Bewilligung

Für alle Bürger der Gemeinde Tujetsch und für Schweizer mit Niederlassung in der Gemeinde

 CHF   200.00

Für alle Bürger des Kantons Graubünden und für Schweizer mit Niederlassung im Kanton Graubünden

 CHF   350.00

Für alle übrigen Schweizer und Ausländer mit Niederlassung (Bewilligung C) in der Schweiz

 CHF   500.00

Alle übrigen Ausländer

 CHF 1'000.00

Tageskarten (Schweizer und Ausländer)

 CHF     30.00

Eine Person darf höchstens 5 Tageskarten pro Jahr beziehen. Mit der Tageskarte ist die Verwendung von Sprenstoffen und Bohrmaschinen nicht erlaubt.

Zusatzbewilligungen

Die Zusatzbewilligungen können an Personen mit Niederlassung in der Gemeinde Tujetsch gewährt werden:

Sprengen ohne Verwendung von Bohrmaschinen

 CHF  250.00

Sprengen mit Verwendung von Bohrmaschinen

 CHF  500.00


Ausserdem für Gemeindebürger, die nicht in der Gemeinde Niederlassung haben:

Sprengen ohne Verwendung von Bohrmaschinen

 CHF   500.00

Sprengen mit Verwendung von Bohrmaschinen

 CHF 1'000.00

Ferner können alle Bürger des Kantons Graubünden, unabhängig von ihrem Wohnsitz, eine Zusatzbewilligung für die Verwendung von Bohrmaschinen beziehen. Diese Zusatzbewilligung gilt einzig für die "Cavradi-Schlucht".

 CHF   600.00

 Ein Strahlerpatent können Sie persönlich (Schalter), telefonisch oder mit dem Formular im Onlineschalter bestellen.

Auszug aus dem Strahlergesetz  [PDF, 24.0 KB]


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