Wahlen / Abstimmungen

Informationen zu den Wahlen/Abstimmungen

Rechtzeitig vor den Wahlen und Abstimmung werden den Stimmberechtigten die Unterlagen zugestellt. Die Urnenöffnungszeiten werden jeweils allen Stimmberechtigten kommuniziert und in der Tuatschina veröffentlicht.
Sollte jemand nicht alle Unterlagen erhalten haben, können diese nachträglich bei der Gemeindeverwaltung, Tel. 081 920 47 80, bezogen werden, und dies bis am Freitag vor der Wahl/Abstimmung um 16.00 Uhr.

Persönliche Stimmabgabe

  • Die Stimm- und Wahlzettel in einem neutralen Couvert verschliessen
  • Den Stimmrechtsausweis unterschreiben und zusammen mit dem Couvert persönlich abgeben
  • Stimm- und Wahlzettel von übrigen Familienmitgliedern werden an der Urne nur entgegen genommen, wenn die Vorschriften für die briefliche Stimmabgaben eingehalten werden

Briefliche Stimmabgabe

  • Den Stimmrechtsausweis auf der Rückseite unterzeichnen (ansonsten ist die Stimme ungültig)
  • Die Stimm- und Wahlzettel in das kleine Couvert legen und dieses verschliessen
  • Das kleine Couvert, welches die Stimm- und Wahlzettel beinhaltet, in das grosse Couvert legen
  • Den unterzeichneten Stimmrechtsausweis ebenfalls in das grosse Couvert legen
  • Die Unterlagen bis am Tag der Abstimmung/Wahl der Gemeindeverwaltung schicken oder abgeben.

Die Vorschriften für die briefliche Stimmabgabe sind auch auf dem Stimmrechtsausweis angegeben.


Informationen zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen erhalten Sie unter:

Kantonale Abstimmungen / Wahlen

www.gr.ch

Eidgenössische Abstimmungen / Wahlen

www.admin.ch

Jährliche Abstimmungstermine bis 2020

www.admin.ch


Verantwortlich für die Durchführung der Abstimmungen und Wahlen ist die Gemeindekanzlei.

Stimmberechtigt sind alle Schweizer Bürger nach zurückgelegtem 18. Altersjahr, die nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind.